Fachgebiete
Türen, Haustüren,
Fenster, Vordächer, Überdachungen, Wintergärten, Fassaden,
Pfosten-Riegel-Konstruktionen, Garagentore, Verglasungen,
Brandschutz- und Sicherheitstechnik, Spezialgebiete auf Anfrage.






Leistungen
Beratungen, Gerichtsgutachten, Privatgutachten, Beweissicherung,
Abnahmen und Weiteres.




Informationen zum öffentlich bestellten und
vereidigten Sachverständigen

Gutachter, Berater und Schlichter

Öffentlich bestellte Sachverständige fertigen nicht nur Gutachten, die
Tatsachen feststellen oder Ursachen ermitteln. Sie beraten und
verantworten auch regelmäßige Überprüfungen und Überwachungen, sie
analysieren und bewerten. Und sie sind als Schiedsgutachter tätig. Das
heißt: Zwei Vertragspartner können festlegen, dass sie das fachliche
Urteil eines Sachverständigen als verbindlich anerkennen. Damit sorgen
beide Seiten schnell für Rechtssicherheit - etwa bei der Frage, ob die
Qualität einer Lieferung oder Dienstleistung der vertraglichen Absprache
entspricht oder ob eine Anlage funktionsfähig installiert wurde. Wegen
der Bandbreite der Sachgebiete gibt es keine einheitliche
Vergütungsordnung. Private Auftraggeber und Sachverständige handeln ihre
Verträge frei aus.
Vertrauen und Sicherheit

Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt,
erhält Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private
Entscheidungen. Genau diese Tatsache hat den deutschen Gesetzgeber
bewogen, die öffentliche Bestellung einzuführen. Dass der Staat die
besondere Qualifikation dieser Sachverständigen und die besondere
Qualität ihrer Dienstleistung anerkennt, erleichtert Unternehmen,
Gerichten und Verbrauchern die Auswahl von Sachverständigen und
garantiert, dass das Gutachten hohen Anforderungen gerecht wird.

Unabhängig und unparteiisch
Die Nachfrage nach Sachverständigendienstleistungen nimmt europaweit
zu. Unternehmen, Gerichte wie auch Verbraucher, die das Know-how eines
deutschen Sachverständigen benötigen, stehen vor der Kernfrage: wie
einen qualifizierten Sachverständigen finden? Die Antwort fällt
leicht: Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
beauftragt, erhält eine Dienstleistung von hoher Qualität - in
Deutschland ebenso wie im Europäischen Binnenmarkt.
Die Bezeichnung »Sachverständiger« ist in Deutschland rechtlich nicht
geschützt. Die Folge: Auch Gutachter, die nicht ausreichend
qualifiziert sind, bezeichnen sich als Sachverständige und betätigen
sich auf dem Markt. Um wirkliche Experten von solchen Anbietern
abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung
vor. Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem
bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist. Zudem sind öffentlich
bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und
unparteiisch zu handeln. Das bedeutet: Dritte, denen Gutachten üblicherweise
vorgelegt werden, können sich auf die Ergebnisse verlassen. Ein solches
neutrales Gutachten stärkt zugleich den Ruf und die Position des
Auftraggebers: Er steht nicht im Verdacht, sich auf ein unvertretbares
parteiisches Gutachten zu verlassen. Weil sie unabhängig und
unparteiisch sind, werden öffentlich bestellte Sachverständige als
Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt - so verlangen es die
Prozessordnungen deutscher Gerichte. Öffentlich bestellte Sachverständige
müssen keineswegs alleine tätig sein. Sie arbeiten auch in Teams,
Ingenieurgesellschaften, Laboratorien oder Prüfgesellschaften. Für
ihre Leistungen als Sachverständige sind sie jedoch immer persönlich
verantwortlich.

Ständig auf dem Prüfstand

Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender
Qualifikation. Um die öffentliche Bestellung zu erhalten, müssen sie
sich einem aufwändigen Prüfverfahren unterziehen. Und danach steht
ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten
Bestellungskörperschaft (in Deutschland sind dies vor allem die
Architektenkammern, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern,
Ingenieurkammern, Landwirtschaftskammern). Das bedeutet auch, dass
bereits öffentlich bestellte Sachverständige diesen Status wieder
verlieren können - wenn ihre Qualifikation nicht mehr den aktuellen
Anforderungen genügt. Darüber hinaus werden öffentlich bestellte
Sachverständige auch geprüft, ob sie vertrauenswürdig und persönlich
integer sind. Nur dann dürfen sie das begehrte Qualitätssiegel führen.